Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3202
BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91 (https://dejure.org/1991,3202)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 WD 23.91 (https://dejure.org/1991,3202)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 WD 23.91 (https://dejure.org/1991,3202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unfallflucht eines Soldaten - Beförderungsverbot - Gehaltskürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 119
  • NJW 1992, 1403
  • NVwZ 1992, 575 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90

    Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1986 - 2 WD 2.86

    Vergehen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs - Vergehen des

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90

    Disziplinarmaßnahmen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 2 WD 28.88

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Vollrausches - Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91
    Denn die Tatsache einer sachgleichen strafgerichtlichen Ahndung kann nicht zur disziplinargerichtlichen Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet; während jene neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinargerichtliche Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die besonderen ihm obliegenden Dienstpflichten verletzt hat, entweder einer reinigenden Maßregelung unterwirft oder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftigen pflichtmäßigem Verhalten mahnt (vgl. Urteil vom 22. Februar 1989 - BVerwG 2 WD 28.88 - m.w. N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Ferner stuft der Senat in ständiger Rechtsprechung die - außerdienstlich begangene - Straftat eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort als Dienstvergehen ein, bei dem im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ebenfalls ein Beförderungsverbot, nicht jedoch eine Dienstgradherabsetzung in Betracht zu ziehen ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - BVerwGE 86, 357, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - BVerwGE 93, 119, vom 17. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 65.91 -, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - BVerwGE 103, 32 = NZWehrr 1994, 79, vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 WD 39.00 - vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 2 WD 21.05 -).
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es - für sich allein betrachtet - im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 2 WD 9.89 - m. w. N., vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - m. w. N., vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 14.93 - m. w. N. und vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 13.94 -).
  • BVerwG, 27.09.1994 - 2 WD 21.94

    Unfallflucht durch einen Soldaten - Verlassen der Unfallstelle ohne Einhaltung

    Insoweit erscheine eine Abweichung von der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, der das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft habe, daß es im Regelfall mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden sei, im vorliegenden Fall als nicht gerechtfertigt (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 sowie BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> m.w.N.).

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]>, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 WD 42.93 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt;

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es im Regelfall nicht mehr mit einer Kürzung der Dienstbezüge, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 BVerwG 2 WD 2.86 , vom 15. November 1990 BVerwG 2 WD 34.90 BVerwGE 86, 357, vom 15. November 1990 BVerwG 2 WD 42.90 , vom 27. Juni 1991 BVerwG 2 WD 23.91 BVerwGE 93, 119 f. und vom 26. Oktober 1993 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
    f) Bei der abschließenden Gesamtwürdigung des schuldhaften Fehlverhaltens des Soldaten ist davon auszugehen, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen einstuft, dass es im Regelfall nicht mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - BVerwGE 86, 357, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - BVerwGE 93, 119, vom 17. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 65.91 -, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - BVerwGE 103, 32 = NZWehrr 1994, 79, vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 WD 39.00 - und vom 16. Oktober 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99

    Unerlaubtes Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als vorsätzlicher Verstoß

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).
  • BVerwG, 19.10.1992 - 2 WDB 10.92

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten wegen des Verdachtes des fortgesetzten

    Im übrigen kann die Tatsache einer sachgleichen strafgerichtlichen Ahndung nicht zur disziplinargerichtlichen Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (Urteil vom 27. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 -).
  • BVerwG, 20.09.1993 - 2 WDB 10.93

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und fortgesetzten

    Im übrigen kann die Tatsache einer sachgleichen strafgerichtlichen Ahndung nicht zur disziplinargerichtlichen Milderung führen, weil das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (Urteil vom 27. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 -).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 2 WDB 2.93

    Wehrrechtliche Ausgestaltung des Disziplinarverfahrens gegen einen

    Denn das strafgerichtliche und das disziplinargerichtliche Verfahren haben unterschiedliche Intentionen, und die Kriminalstrafe unterscheidet sich nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme {Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 -).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 WD 39.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unfallflucht - Verletzung der

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 WD 42.93

    Außerdienstliches Verkehrsdelikt als schwerwiegendes dienstliches Vergehen -

  • BVerwG, 17.01.1992 - 2 WD 65.91

    Ausserdienstliches Eigentumsdelikt eines Soldaten in Vorgesetztenstellung -

  • BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93

    Disziplinarmaßnahmen auf Grund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht